Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17623
OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02 (https://dejure.org/2003,17623)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 R 2/02 (https://dejure.org/2003,17623)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 R 2/02 (https://dejure.org/2003,17623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des mathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts eines Ruhegehaltsanspruchs; Ansprüche auf Altersversorgung auf das Versorgungssystem der EG für Beamte der EG; Übertragbarkeit von Anwartschaften beziehungsweise Ansprüchen aus der deutschen ...

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; ZPO § 264; ; SMinG § 18; ; VersO/EG § 11; ; EGV § 249; ; EGV § 234; ; SGB VI § 8; ; BeamtVG § 56

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 20.10.1981 - 137/80 - (Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393, 2407, RNr. 11, festgestellt habe, sei Zweck der Einführung eines Systems der Übertragung von Versorgungsansprüchen durch das Beamtenstatut, das Überwechseln aus Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen Bereich zur Gemeinschaftsverwaltung zu erleichtern und so den Gemeinschaften bessere Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen.

    Dieser Umstand bot in der Vergangenheit mehrfach Anlass zu Rechtsstreitigkeiten vor dem EuGH, der in seinem grundlegenden Urteil vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, Slg. 1981, 2393 ff., Vertragsverletzungsverfahren der EG-Kommission gegen das Königreich Belgien (erfolgreich), neben der bereits angesprochenen unmittelbaren Geltung in den Mitgliedstaaten darauf hingewiesen hat, dass diese verpflichtet sind, die für die Durchführung der Vorschrift notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beamten der Gemeinschaft die ihnen - und nur ihnen - durch Art. 11 Abs. 2 VersO/EG eingeräumten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Übertragung ausüben können, und dass die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung nicht mit Umständen der "internen" - jeweils innerstaatlichen - Rechtsordnung gerechtfertigt werden kann vgl. hierzu insbesondere die RNrn.

    Dies kann letztlich auch dem die Nichtbeachtung des Urteils vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, a.a.O., durch das Königreich Belgien feststellenden Urteil des EuGH vom 3.10.1989 - 383/85 -, Slg. 1989, 3069, konkludent entnommen werden vgl. dazu auch den Schlussantrag des Generalanwalts Mancini vom 20.10.1987, der darauf hinweist, dass infolge der Verweigerung Belgiens keine Übertragungen vorgenommen werden konnten.

    Dies zeigt, dass es hierbei nicht bloß um in der Rechtsprechung des EuGH für nicht beachtlich erklärte "technische Berechnungsschwierigkeiten" vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, a.a.O., RNrn.

  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Anhang VIII der Verordnung (EWG) 259/68 des Rates vom 29.2.1968, Abl. Nr. L 56 vom 4.3.1968, Seite 1 , in seiner hier maßgeblichen, im Jahre 1992 als Reaktion auf ein Urteil des EuGH vom 14.6.1990 - Rs C-37/89 -, Slg 1990, 2395 , Weiser gegen Caisse nationale des barreaux francais (Staatliche Kasse der französischen Anwaltschaften; es handelte sich um einen vor seinem Eintritt in den Dienst der EG in Frankreich als Rechtsanwalt tätig gewesenen Beamten) "mit Wirkung vom 1.1.1962" neu gefassten Form Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 571/92 des Rates vom 2.3.1992 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, Art. 1 Nr. 2 und Art. 3 (Abl. EG Nr. L 62/1 vom 7.3.1992), wobei der Senat davon ausgeht, dass der Kläger fristgerecht einen entsprechenden Übertragungsantrag bei den zuständigen Stellen der EG gestellt hat vgl. dazu Art. 2 des Durchführungsabkommens vom 9.10.1992, die dazu ergangenen Hinweise der EG vom 20.5.1994 und das Schreiben der Kommission vom 31.10.1997 an die damalige OFD Saarbrücken, wo es unter anderem heißt, der Kläger sei an einer Übertragung "interessiert" (Bl. 45 d.A.VG).

    Der Umstand, dass in der ursprünglichen Fassung des Art. 11 Abs. 2 VersO/EG nur von einem bei seiner - des EG-Beamten - "Verwaltung, seiner innerstaatlichen oder internationalen Einrichtung oder seinem Unternehmen" erworbenen Ruhegehaltsanspruch die Rede war, hat den EuGH in dem angesprochenen Urteil vom 14.6.1990 - Rs C-37/89 -, a.a.O., zu der Feststellung veranlasst, dass diese Bestimmung insoweit mit Blick auf den Gesichtspunkt der Gleichbehandlung "ungültig" war, als sie für eine Übertragung von Versorgungsansprüchen (dort Rentenansprüchen) von einem nationalen System auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften eine unterschiedliche Regelung einerseits für Beamte (EG), die diese aufgrund unselbständiger Tätigkeit, und andererseits für Beamte (EG), die solche aufgrund selbständiger Tätigkeit erworben haben, vorsah vgl. dazu die in der Bundesratsdrucksache Nr. 361/91 (Unterrichtung durch die Bundesregierung) vom 4.6.1991 wiedergegebene Begründung für den Änderungsvorschlag der Kommission.

    Die terminologische Verknüpfung zwischen den beiden Spiegelstrichvarianten ("oder") lässt ferner erkennen, dass hiermit nicht nur innerhalb der bisher erfassten Betätigungsfelder (unter-)differenziert werden sollte, was dem dem Urteil des EuGH entnommenen Regelungserfordernis auch nicht gerecht geworden wäre vgl. insoweit auch den Schlussantrag des Generalanwalts Darmon vom 13.2.1990 vor dem EuGH im Verfahren C - 37/89, wonach die Bestimmung des Art. 11 Abs. 2 VersO/EG den Beamten der Gemeinschaften bei ihrer Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit ganz allgemein ermöglichen soll, Ruhegehaltsansprüche übertragen zu lassen, die sie aufgrund einer innerstaatlichen Regelung erworben haben.

  • EuGH, 04.05.1988 - 64/85

    Watgen / Caisse de pension des employés privés

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Dies ergebe sich aus einem Urteil des EuGH vom 4.5.1988 - 64/85, Slg. 1988, 2435 ff., in dem sogar die Nichterwähnung ehemaliger Selbständiger in der damaligen Fassung des Art. 11 Abs. 2 VersO/EG für "ungültig erklärt" worden sei, was schließlich zu dessen insoweit erweiterter Neufassung durch die Verordnung Nr. 571/92 vom 2.3.1992 geführt habe.

    Weniger aussagekräftig in diesem Zusammenhang sind die Urteile vom 17.12.1987 - Rechtssache 315/85-, Slg. 1989, 5391 ff., und vom 4.5.1988 - 64/85 -, Slg. 1988, 2435, Watgen gegen Caisse de pension des employés privés, Großherzogtum Luxemburg, wonach die Beamten eine Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts ihrer innerhalb des nationalen Systems erworbenen Ansprüche (nur) verlangen können, wenn diese Möglichkeit nach dem für den nationalen Versicherungsträger geltenden innerstaatlichen Recht besteht.

  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Dies gilt nach § 264 Nr. 2 ZPO für Erweiterungen (oder Beschränkungen) des Klageantrags zur Hauptsache, die - wie hier - nicht mit der Einführung eines neuen Streitgegenstands einhergehen, insbesondere die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs statt eines bisher verfolgten (vorbereitenden) Auskunftsbegehrens vgl. etwa Zöller, ZPO, 23. Auflage 2002, § 264 Anm. 3b, und Musielak, ZPO, 1. Auflage 1999, § 264 RNr. 3 , jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 8.11.1978 - VIII ZR 199/77 -, NJW 1979, 925, 926.
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Da Unklarheiten über Inhalt und Reichweite der vorliegend zum Tragen kommenden Normen des Gemeinschaftsrechts nicht bestehen, ist eine Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EGV ( , vormals Art. 177 EWGV) nicht veranlasst vgl. im übrigen zu der Frage einer Vorlagepflicht der deutschen Oberverwaltungsgerichte im Sinne des Art. 234 Satz 3 EGV : Wegener in Calliess/Ruffert, a.a.O., Art. 234 EGV RNr. 18 NJW 1987, 601, wonach Urteile des Oberverwaltungsgerichts - auch bei Nichtzulassung der Revision - jedenfalls hinsichtlich des revisiblen Rechts mit "Rechtsmitteln" des innerstaatlichen Rechts im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EWGV (nunmehr Art. 234 EGV) angefochten werden können.
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 58/98 R

    Eintritt des Nachversicherungsfalls beim Wechsel von einem öffentlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Ein ganz wesentliches Merkmal dieses - wie die originären Pflichtversicherungsverhältnisse - in seiner Entstehung nur von der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale abhängigen Nachversicherungsverhältnisses vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BSG beispielsweise die Entscheidungen vom 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R -, SozR 3-2600, § 181 Nr. 1 , vom 9.11.1999 - B 4 RA 58/98 R -, SozR 3-2600, § 8 Nr. 6 , und vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, Die Beiträge 1993, 355 ff. ist daher das Entstehen einer solchen Versorgungslücke, das heißt der tatbestandlich in § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ausdrücklich hervorgehobene Verlust der Versorgungsansprüche oder Versorgungsanwartschaften aus der versicherungsfreien (früheren) Beschäftigung, etwa weil sich ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis hat entlassen lassen oder weil er aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst entfernt worden ist.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R

    Entstehen, Fälligkeit und Berechnung des Nachversicherungsbeitragsanspruchs des

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Ein ganz wesentliches Merkmal dieses - wie die originären Pflichtversicherungsverhältnisse - in seiner Entstehung nur von der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale abhängigen Nachversicherungsverhältnisses vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BSG beispielsweise die Entscheidungen vom 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R -, SozR 3-2600, § 181 Nr. 1 , vom 9.11.1999 - B 4 RA 58/98 R -, SozR 3-2600, § 8 Nr. 6 , und vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, Die Beiträge 1993, 355 ff. ist daher das Entstehen einer solchen Versorgungslücke, das heißt der tatbestandlich in § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ausdrücklich hervorgehobene Verlust der Versorgungsansprüche oder Versorgungsanwartschaften aus der versicherungsfreien (früheren) Beschäftigung, etwa weil sich ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis hat entlassen lassen oder weil er aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst entfernt worden ist.
  • EuGH, 20.03.1986 - 72/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Auf dieser Grundlage hat der EuGH in seinem Urteil vom 20.3.1986 - Rechtssache 72/85-, Slg. 1986, 1219, 1223 ff., Vertragsverletzungsverfahren der EG-Kommission gegen das Königreich der Niederlande (erfolgreich), klargestellt, dass es den einzelnen Mitgliedstaaten obliegt, die konkret erforderlichen Mittel zu wählen und in die Praxis umzusetzen, die den Beamten die Ausübung des Rechts ermöglichen, die im nationalen Bereich erworbenen Ansprüche auf das Versorgungssystem der EG zu übertragen, indem sie - die Mitgliedstaaten - ein System errichten, das die tatsächliche Übertragung dieser Ansprüche auf das Gemeinschaftssystem sichert.
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91

    Berechnung eines Nachversicherungsbeitrags - Entrichtung von

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Ein ganz wesentliches Merkmal dieses - wie die originären Pflichtversicherungsverhältnisse - in seiner Entstehung nur von der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale abhängigen Nachversicherungsverhältnisses vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BSG beispielsweise die Entscheidungen vom 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R -, SozR 3-2600, § 181 Nr. 1 , vom 9.11.1999 - B 4 RA 58/98 R -, SozR 3-2600, § 8 Nr. 6 , und vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, Die Beiträge 1993, 355 ff. ist daher das Entstehen einer solchen Versorgungslücke, das heißt der tatbestandlich in § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ausdrücklich hervorgehobene Verlust der Versorgungsansprüche oder Versorgungsanwartschaften aus der versicherungsfreien (früheren) Beschäftigung, etwa weil sich ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis hat entlassen lassen oder weil er aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst entfernt worden ist.
  • EuGH, 03.10.1989 - 383/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
    Dies kann letztlich auch dem die Nichtbeachtung des Urteils vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, a.a.O., durch das Königreich Belgien feststellenden Urteil des EuGH vom 3.10.1989 - 383/85 -, Slg. 1989, 3069, konkludent entnommen werden vgl. dazu auch den Schlussantrag des Generalanwalts Mancini vom 20.10.1987, der darauf hinweist, dass infolge der Verweigerung Belgiens keine Übertragungen vorgenommen werden konnten.
  • EuGH, 17.12.1987 - 315/85

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH - 146/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Deutschland

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht